500 Jahre „Reinheitsgebot“ – ein Grund zum Feiern?

Heute genau vor 500 Jahren wurde jene Landesordnung in Ingolstadt erlassen, in der ein Abschnitt Regelungen zum Thema Bier enthält, der (wie oben abgebildet) wie folgt überschrieben ist:

Wie das pier summer und wintter auffm lannd sol geschennckt geprawen werden

Wie im oben abgebildeten Ausschnit noch zu lesen ist, werden zunächst einmal die Endverbraucher-Preise geregelt:

Item wir ordnen, setzen und wollen mit Rathe unnser Lanndtschaft das füran allenthalben in dem Fürstenthumb Bayrn auff dem Lande auch in unsern Stettn vie Märckthen da desáhalb hieuor kain sonndere ordnung gilt von Michaelis bis auff Georij ain mass oder kopffpiers über einen pfennig müncher werung un von Sant Jorgentag biß auf Michaelis die mass über zwen pfennig derselben werung und derenden der kopff ist über drey haller bey nachgeferter Pene nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden.

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Aber keine Sorge, dies soll nicht der gefühlt dreimillionste Grundsatzartikel zum Thema „Reinheitsgebot“ werden. Dafür existieren einfach schon viel zu viele Beiträge zu diesem Thema, deren Zahl in den letzten Wochen auch noch sprunghaft angestiegen ist. Ich will vielmehr aus der Flut der Artikel ein paar herausgreifen und versuchen, sie etwas einordnen.

Bereits im Dezember 2014 hatte Martin Dambach begonnen, auf Bierguerilla eine Linksammlung zum Thema Reinheitsgebot anzulegen. Leider wurde diese Sammlung aber bald nach dem Erscheinen nicht mehr ergänzt. Einige der dort gesammelten Links werden auch hier genannt.

Inhaltlich lassen sich die Artikel in vier Kategorien sortieren:

  1. Reinheitsgebot – die Fakten
  2. Reinheitsgebot? Abschaffen!
  3. Reinheitsgebot? Nicht abschaffen, aber modernisieren!
  4. Reinheitsgebot? Alles super!

0. Reinheitsgebot – die Fakten

1. Reinheitsgebot? Abschaffen!

2. Reinheitsgebot? Nicht abschaffen, aber modernisieren!

  • 500 Jahre Reinheitsgebot – eine Streitschrift @ Playboy

    Tilman Ludwig, 31, Inhaber und Braumeister von Tilmans Biere: „Es geht nicht darum, das Reinheitsgebot abzuschaffen und eine 500 Jahre alte Tradition aufzugeben. Es geht aber darum, dieses Reinheitsgebot zeitgemäß zu erneuern und mehr Vielfalt zuzulassen.“

  • 500 Jahre Reinheitsgebot: Von wegen Einheitsgebot @ derStandard.at

    Conrad Seidl resümmiert: „Gut, dass es das Gebot in Österreich nicht gibt.“

  • Überschätzen die Deutschen ihr Bier? @ Reinheitsgebot (FAZ.NET)

    Matthias Neidhart, Importeur für deutsch Biere in den USA, wird von Uwe Ebbinghaus interviewt: „Heute habe ich bei den emotional geführten Diskussionen, die ich erlebe, das Gefühl, dass Deutsche denken, beim Reinheitsgebot ginge es um den besten Geschmack. […] Sie werden immer Verbände, Unternehmer und Endverbraucher finden, die sagen, mehr als das Reinheitsgebot brauchen wir nicht. Aber dürfen sie das Recht haben, andere zu limitieren – innerhalb eines wissenschaftlich unbedenklichen Bereichs? […] Für mich geht es dabei auch um ein Freiheitsrecht.“

    Das zum Jubiläumsjahr auf FAZ.NET eingerichtete Blog „Reinheitsgebot“ ist übrigens insgesamt sehr lesenswert! Die meisten Artikel und Interviews stammen von dem Feuilletonisten Uwe Ebbinghaus.

  • Das „Reinheitsgebot“: Die reine Wahrheit @ besser bier brauen

    Zunächst werden 7 Mythen rund um das RHG entmystifiziert, am Schluss gibt es dann noch einen Entwurf: „Echt sauber: Das neue Deutsche Reinheitsgebot. Eine Fiktion.“

  • Kreatives Brauen in Bayern unerwünscht @ Süddeutsche.de

    Obwohl nicht explizit ausgesprochen, ist dennoch der ganze Artikel über den Fall „Camba Bavaria“ ein Plädoyer für die Reform des „Vorläufiges Biergesetzes“ (VorlBierG). Markus Lohner, Gründer der Camba Bavaria, erwägt, Deutschland zu verlassen:
    „Das größte Problem für Lohner ist dabei, dass Bayerns Behörden das VorlBierG enger auslegen als andere Länder. Während er hier auf manche Flasche keinesfalls „Bier“ schreiben dürfe, so müsse er dies anderenorts sogar, sonst verstoße er jeweils gegen das Lebensmittelrecht. Bleibt Salzburg, wo man ihm schon mehrere Grundstücke angeboten habe. Denn was anderswo als Bier gebraut wird, das darf in Bayern als solches verkauft werden. Reinheitsgebot hin oder her.“

  • Wir wollen es nicht bekämpfen. Aber wir ignorieren es! (Beer4Wedding)

    Dieser Artikel des Brauers Sebastian Mergel von Beer4Wedding (inzwischen: Berliner Bierfabrik) ist leider nur noch als Webarchiv-Version vorhanden. Er erschien unter dem Titel “Das Reinheitsgebot nervt” in der Ausgabe 01/2014 der Zeitschrift Beef! Er hat ebenso eine Zwitterstellung zwischen den Kategorien 0 und 2. Nach vielen historischen Fakten und deren kundiger Interpretation resümmiert Mergel: „Und der integrativste Ansatz steckt sowieso im Biergesetz selbst, das zum Glück schon immer ein Steuer- und kein Lebensmittelgesetz war. Denn die Abgabe, die ein Brauer ans Finanzamt überweisen muss, trägt immer denselben Namen: Biersteuer eben. Und das ganz unabhängig davon, ob er nun Bier draufschreiben darf auf seine Flasche oder nicht.“

  • Das deutsche bzw. bayerische Reinheitsgebot für Bier @ neubierig

    Geschichte, Entwicklung, Sinn, Risiken und Zukunft – von Dipl. Braumeister Günther Thömmes. Gegen Ende macht er einen Vorschlag: „Daher möchte ich einen Blick in die Zukunft wagen und einen Vorschlag für ein modernes, zeitgemäßes Reinheitsgebot vorstellen, ähnlich dem, wie wir es in Österreich derzeit praktizieren: […]“

  • Reinheitsgebot: Deutsches Bier als UNESCO-Weltkulturerbe? @ Feiner Hopfen

    Auch hier argumentiert Günther Thömmes vehement für eine Modernisierung des RHG, jedoch nicht für dessen Abschaffung: „Ich kenne keinen Brauer, der das Reinheitsgebot wirklich komplett abschaffen möchte. Seit Jahren kritisiere ich das RG bei jeder sich bietenden Gelegenheit, jedoch nur, weil ich es gerne modernisiert sähe.“

3. Reinheitsgebot? Alles super!

Artikel mit Aussagen dieser Art finden sich ebenfalls etliche, vor allem aus dem Umfeld des Deutschen Brauer-Bund e. V. Da hier auf diesem Blog diese Meinung nicht unterstützt wird, sei hier stellvertretend lediglich ein Artikel genannt:

  • „Lieber geht ein Brauer unter, als zu kooperieren“ @ DIE WELT

    Michael Huber, Generalbevollmächtigter bei Veltins, antwortet auf die Frage „Warum brauchen wir heute noch das 500 Jahre alte Reinheitsgebot?“: „Weil es ein unabdingbares Qualitätsmerkmal für deutsches Bier ist, eine Art Premium-Siegel. Das muss man sich mal überlegen: Seit 500 Jahren ist festgelegt, was ins Bier reindarf und was nicht. Ich bezweifele, dass ein solcher Standard heute noch gesetzt werden könnte. Das darf man nicht leichtfertig aufgeben.“

Angesichts dieser Bandbreite der Diskussion darf man also gespannt sein, wie lange das sog. Reinheitsgebot noch bestehen bleiben wird, und in welcher Form …